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Blog / Tag: Urteil
26.08.2016 | reputeer
Strenge Auflagen für Jameda, Sanego, Docinsider und Co. Es betrifft Ärzte, Anwälte und Lehrer: Die Angehörigen zahlreicher Berufsgruppen in Deutschland müssen damit leben, dass sie im Internet auf einschlägigen Portalen auffindbar und bewertbar sind. Aber sind anonyme Bewertungen im Internet überhaupt rechtens? Die Antwort lautet ja, die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Doch nicht jede Arztbewertung muss widerspruchslos hingenommen werden: Die Justiz hat den Bewertungsportalen strenge Regeln auferlegt! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 358/13) dürfen Ärzte in Deutschland jederzeit anonym im Internet bewertet werden, sei es nun durch Schulnoten, Kommentare oder ein Five-Star-Rating. Die Klage eines Arztes, der in den anonymen Bewertungen seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, wurde vom BGH zurückgewiesen. Gemäß Bundesgerichtshof ist im konkreten Fall das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn die Bewertungen – so der BGH – beziehen sich alleine auf die beruflichen Fähigkeiten des Arztes. Demnach sind solche Einschätzungen auf Arztbewertungsportalen wie Sanego, Jameda oder Docinsider wichtige Informationen für die Patienten bei der freien Arztwahl. Auflagen für die Portale: Nicht jede Bewertung darf online erscheinen! Der BGH betonte jedoch gleichzeitig, dass unwahre Behauptungen, Beleidigungen und unzulässige Bewertungen in jedem Fall gelöscht werden müssen. Das Oberlandesgericht Nürnberg konkretisierte hierzu, dass Portalbetreiber dazu verpflichtet sind, Sachverhalte und Informationen zu prüfen. Bestehende Zweifel sind demnach durch konkrete Unterlagen von Seiten des Patienten zu entkräften. Diese bestehende Pflicht zur Prüfung der Informationen wurde jüngst durch den BGH (Az. VI ZR 34/15, Pressemitteilung) noch einmal deutlich...
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